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Unter Bestattung versteht man die nach dem Tod eines Menschen (in seltenen Fällen auch eines Tieres) vorgenommenen Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der dauerhaften Entsorgung des toten Körpers, ohne ihn zu verwerten oder als Abfall zu behandeln. Dies geschieht meist auf als würdig empfundene, ritualisierte Art und Weise.
Eingeschlossen ist das symbolische Abschiednehmen von dem toten Lebewesen sowie dessen Vorbereitung auf die eigentliche Beisetzung z.B. durch Leichenwaschung, Ankleiden oder Einsargen. Nicht zur Bestattung gehören die Feststellung des Todes, die Leichenschau und das Präparieren einer Leiche zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken oder zur dauerhaften Zurschaustellung.
Überblick
1 Bestattung als Dienstleistung
2 Kirchliche Bestattung
3 Weltliche Bestattung
4 Bestattungsarten
5 Kosten
6 Trauerkränze
7 Trauergestecke,
Grabgestecke, Trauerbuketts

Was früher Aufgabe der Familie war, hat sich in den meisten Industriegesellschaften zu einer Dienstleistung entwickelt, die von gewerblichen Bestattungsunternehmen erbracht wird. Inzwischen gibt es in Deutschland sogar eine anerkannte Berufsausbildung zum Bestattungsfachangestellten.
Die Gründe für die Delegation der Bestattungsmaßnahmen an einen Dienstleister liegen nicht zuletzt in einer Ausgrenzung von Sterblichkeit und Tod aus dem Wahrnehmungshorizont der Gesellschaft, was zu diffusen Ängsten vor dem Tod führt und eine Abneigung bewirkt, sich den damit zusammenhängenden Fragen zu widmen. Daneben spielen gesetzliche und hygienische Aspekte eine Rolle bei der Entscheidung darüber, wie Bestattungen durchgeführt werden. Zudem wären viele Menschen wohl überfordert, wenn sie in der Trauerzeit eine Beerdigung von A - Z selbst oganisieren müssten.
In Deutschland ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt (Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen) und wird durch örtlich erlassene Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene normalerweise auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch eine sehr seltene Ausnahme dar.
In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde auch das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen kleinere Unternehmen "auszusitzen". Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.
Früher war es zwar jedem Bestattungsunternehmer in der Bundesrepublik Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen (auch dort wo bereits ein anderes Unternehmen tätig war), er konnte dort jedoch kein weiteres Unternehmen gründen, wenn der „Bedarf“ bereits durch ein anderes Unternehmen gedeckt wurde. Den Bestatter konnte man somit immer frei wählen, wobei es in den meisten Fällen sinnvoll war, ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. Diese Marktzugangsbeschränkung wurde oft fälschlich als „Monopol“ bezeichnet.In den Städten gibt es auch Unternehmen, die der Kommune selbst gehören. Aber auch diese werden langsam ausgegliedert. Für die Grabstellen selbst müssen an die Friedhofsbetreiber jeweils Benutzungsgebühren für zehn Jahre im Voraus bezahlt werden. Bei einer neuerlichen Bestattung im selben Grab beginnen die zehn Jahre neu zu laufen. Wird die Benutzungsgenehmigung nicht verlängert, so spricht man von einem Anheimfallen einer Grabstelle. Die Friedhofsverwaltung kann sie neuerlich vergeben.
Anonymisierte Lebensverhältnisse (besonders in durch Zuwanderungen wachsenden Städten und später Großstädten), das Aufbrechen der Familienbande und nicht zuletzt die vom staatlichen Sparzwang diktierten Streichungen von Zuschüssen zu den Begräbniskosten
(Sterbegeld) haben bereits im europäischen Mittelalter zur Gründung von Beerdigungs-Genossenschaften und zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu einem deutlichen Anstieg der Zahl von Zwangsbeisetzungen geführt. Hierunter versteht man die mit sparsamsten Mitteln durchgeführte Urnenbestattung auf öffentlichen Friedhöfen, wenn es nicht möglich ist, die Angehörigen eines Verstorbenen zu ermitteln.
Angehörige von christlichen Religionsgemeinschaften werden nach ihrem Tode üblicherweise auf Friedhöfen im Rahmen einer kurzen Andacht beigesetzt.
Wenn der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehört hat, oder eine religiöse Feier zur Bestattung nicht gewünscht wird, kann im Rahmen der Bestattung eine weltliche Trauerfeier stattfinden, die meist von einem freiberuflichen Trauerredner oder auch einem Redner einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet wird.
Es sind folgende Bestattungen möglich:
Feuerbestattung (Kremation)
Erdbestattung
Seebestattung (mit vorhergehender Kremation)
Luftbestattung (mit vorhergehender Kremation)
Weltraumbestattung
Das Vermachen der Leiche der Anatomie und Wissenschaft (Körperspende) schliesst eine Bestattung (meist Kremation), bezahlt vom entsprechenden Institut, mit ein.
Die Bestattungen können auf einem Friedhof (Einzel- oder Gemeinschaftsgrab, eventuell anonym), in einem Friedwald oder auf dem Meer durchgeführt werden.
Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen:
Gebühren und Fremdleistungen
Bestattungsgrundgebühr
Grabnutzungsgebühren
Verlängerung des Nutzungsrechtes
Einäscherung und Urnenbeisetzung
Benutzung der Friedhofseinrichtungen
Gebühren für Behörden und Kirche
Aufbewahrungsgebühren
Überführungskosten
Sonstige Kosten
Sarg und ggf. Urne
Blumenschmuck
Trauerdrucksachen
Redner, Träger und musikalische Umrahmung
Private Kosten
Trauerkleidung
Leichenschmaus

Für eine nach herkömmlichem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland durchschnittlich etwa 4000 Euro (ggf. zuzüglich der Kosten für eine Grabstelle) aufgewandt. Am günstigsten ist derzeit die Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut beglichen
werden. Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich (so bei der
so genannten Ersatzvornahme durch ein kommunales Ordnungsamt) oder privat-rechtlich (u.a. Kostentragungspflicht des Erben, gem. § 1968 BGB: "Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.") geregelt sein.
Neben dem Erben hat auch derjenige die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§§ 1615, 1615m BGB) und derjenige, der am Tod des Menschen Schuld hat (§ 844 BGB). Detailregelungen für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz. Die Krankenkasse zahlt kein Sterbegeld mehr zur Deckung der Bestattungskosten. Nur wenn alle Zahlungspflichtige mittellos sind, übernimmt auf Antrag das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII).
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